schon GEZahlt ?
Neulich klingelte es in meinem Büro an der Tür.
Es war ein Gebührenbeauftragter des Westdeutschen Rundfunks. Ich konnte ihm recht schnell klarmachen, dass ich in meinen Praxisräumen weder Radio- noch Fernsehgeräte "zum Rundfunk-Empfang bereithalte" (wie es im grandiosen GEZ-Jargon heißt).Als nächstes kam er auf das Thema Auto zu sprechen. Sobald ein Kraftfahrzeug irgendwann betrieblich genutzt wird, muss das Radio angemeldet werden, und zwar auch dann, wenn es auch privat genutzt wird (und schon in der Anmeldung des privaten Haushalts enthalten ist).
Ich las mir einige Regelungen in Infoblättern und auf der Homepage der GEZ durch und musste staunen, was alles gebührenpflichtig ist:
- Ein Angestellter nimmt abends mal die Post mit, um sie auf dem Heimweg in den Kasten zu werfen.
- Ein Angestellter fährt mit seinem Auto in den Außendienst.
Ein Radio in einem Kfz ist nämlich IMMER gebührenpflichtig, wenn es nicht ausschließlich privat genutzt wird. Man sollte sich von seinem Chef also nicht nur die Fahrtkosten erstatten lassen, sondern auch pro Monat 5,52 EUR Rundfunkgebühr ;-)
- Jedes Radio in jedem Unternehmen ist gebührenpflichtig. In einem Autohaus sind zum Beispiel alle Radios in allen Vorführwagen grundsätzlich einzeln anzumelden!
- Wenn man nur ein Radio hat, das aber über Lautsprecher in mehreren Räumen hören kann, ist jeder Raum gebührenpflichtig, in dem sich Lautsprecher befinden!
- Video- und DVD-Geräte gelten auch als Fernseher, wenn man sie mit einem Monitor verbindet.
Ist das nicht herrlich? Bei Unternehmen, die Fernseher und Radiogeräte verkaufen, gibts aber gütigerweise Sonderregelungen. Sonst würden im MediaMarkt wahrscheinlich Radios nur noch unter der Ladentheke verkauft werden oder Saturn wegen Rundfunkgebühren Insolvenz anmelden müssen.
Ich werde meine betrieblichen Fahrten nur mit dem Fahrrad durchführen. Und das mit ner fetten Bose-Anlage ausstatten...


1 Comments:
Na, dann kann ich nur noch ein beliebtes Zitat von Gonzales bringen: " !!!!!"
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